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Latten

  • frisch eingeschnitten
  • Fichte/Tanne
  • roh oder imprägniert in braun oder grün

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Vorgaben der BG-Bau

Dachlatten unterliegen bestimmten Vorgaben u.a. der BG-Bau, da die gelattete Dachfläche für den Zeitpunkt der Dacheindeckung als Arbeitsfläche gilt und bei Montage die sogenannte "Mannlast" tragen muss. Dies gilt sowohl für nicht geschalte, als nun auch für geschalte Dachflächen.

Als Dachlatten dürfen deshalb nur noch mit dem CE Zeichen versehene eingebaut werden und werden daher CE Dachlatten genannt. Während als Konterlatte und damit für nicht tragende Zwecke, weiterhin eine Latte der Gkl. II verbaut werden darf.

Informationen zur Herstellung von Latten

Latten werden hergestellt in einem natürlichen Kreislauf, der seinen Ursprung und sein Ziel in der Forstwirtschaft hat. Nachhaltiges und sorgsames Umgehen mit dem Waldbestand, das grundlegende Verständnis für die Natur und die Verantwortung für die folgenden Generationen prägen auch die Herstellung von Latten.

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